
Was wurde eigentlich aus ETIAS?
Einleitung
ETIAS (European Travel Information and Authorisation System) ist das neue elektronische Reisegenehmigungssystem der EU. Nach mehreren Verschiebungen soll es Ende 2026 an den Start gehen. Über ETIAS sollen künftig visumsbefreite Drittstaatenangehörige, also Gäste aus Ländern, die bisher ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen konnten, vor Reiseantritt online eine Genehmigung einholen.
Die Idee dahinter: Viele Sicherheitsprüfungen, die heute erst an der Grenze stattfinden, werden zeitlich nach vorne verlagert. Die Behörden erhalten vorab Informationen über die einreisewilligen Personen und können mögliche Sicherheitsrisiken bereits vor der Reise erkennen.
Für Reisende selbst soll das Verfahren unkompliziert sein: Der Antrag wird online über die offizielle ETIAS-Website oder eine App gestellt. In den allermeisten Fällen wird die Genehmigung automatisiert innerhalb kurzer Zeit erteilt. Die Genehmigung ist bis zu drei Jahre gültig und kann für mehrere Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum genutzt werden.
Wichtig: ETIAS ist kein Visum, sondern eine zusätzliche elektronische Reisegenehmigung für visumsbefreite Gäste.
ETIAS und EES: Wie passt das zusammen?
Während ETIAS oft im Rampenlicht steht, läuft parallel ein zweites, mindestens ebenso wichtiges Projekt: das Entry/Exit-System (EES), das mit Oktober 2025 in Kraft getreten ist. Hier entsteht häufig Verwirrung, weshalb sich ein genauer Blick auf die Rollenverteilung lohnt. Der zentrale Unterschied lässt sich einfach zusammenfassen: ETIAS passiert vor der Reise, EES an der Grenze.
Das EES ist ein digitales Grenzkontrollsystem. Es erfasst bei jeder Ein- und Ausreise von Nicht-EU-Bürger:innen die relevanten Daten. Das übliche Stempeln von Pässen wird damit durch ein elektronisches Register ersetzt. Für die Behörden bedeutet das, dass sich Überziehungen der erlaubten Aufenthaltsdauer künftig digital und lückenlos nachvollziehen lassen.
Für die Tourismusbranche ist diese Unterscheidung wichtig: ETIAS ist vor allem ein Kommunikations- und Informationsthema in der Reiseplanung. Gäste müssen wissen, dass sie rechtzeitig eine Genehmigung beantragen müssen, bevor sie überhaupt losfliegen können. EES betrifft vor allem die Abläufe an der Außengrenze.
Was bedeutet das konkret für Österreichs Tourismus?
Herausfordernd ist, dass visumsbefreite Gäste künftig aktiv werden müssen, bevor sie ihre Reise antreten. Wer ETIAS vergisst oder zu spät beantragt, kann im schlimmsten Fall gar nicht erst in den Urlaub starten. Das Risiko von Frustmomenten am Check-in oder Gate ist somit real.
Gerade deshalb kommt der Gästekommunikation eine zentrale Rolle zu. Wer als Hotel, Destination, Reiseveranstalter oder Incoming-Agentur transparent und verständlich informiert, nimmt Unsicherheit aus dem System. Gäste, die wissen, was zu tun ist, haben weniger Stress und nehmen die Reise nach Österreich positiv und sicher wahr.
ETIAS ist gebührenpflichtig
ETIAS ist für Gäste kostenpflichtig. Die anfangs vorgesehene Gebühr von 7 Euro wurde über den Sommer 2025 auf 20 Euro erhöht, um die entstehenden Kosten für das System abzufedern. Kinder unter 18 Jahren und Personen über 70 Jahre sind von der Gebühr befreit. Auch das ist eine wichtige Information für die Kommunikation mit Familien und Senior:innen.
Was können Tourismusbetriebe jetzt tun?
Damit ETIAS und EES nicht als bürokratische Blackbox, sondern als gut gemanagte Neuerung wahrgenommen werden, können Betriebe einige einfache, aber wirkungsvolle Schritte setzen.
Hilfreich ist zunächst, das Thema aktiv in die Pre-Travel-Kommunikation einzubauen. Wer Gäste aus visumsbefreiten Drittländern betreut, sollte schon bei der Buchung oder in der Reservierungsbestätigung auf die bevorstehende ETIAS-Pflicht hinweisen. Ein kurzer Hinweis in der Bestätigungsmail, auf der Website oder in den Reiseunterlagen kann verhindern, dass Reisende erst am Flughafen von der neuen Regel erfahren.
Dabei lohnt es sich, konsequent auf offizielle Informationskanäle zu verweisen. So reduziert man das Risiko, dass sich Gäste auf zweifelhafte Drittseiten verlassen oder in Informationsfallen tappen.
Intern kann es sinnvoll sein, einen kompakten Leitfaden mit den wichtigsten Fragen und Antworten zu erstellen. Front-Office-Teams, Reservierung, Gästeservice oder Callcenter sind meist die Ersten, an die sich verunsicherte Gäste wenden. Wer hier auf ein einheitliches Wording und klare Antworten zurückgreifen kann, wirkt kompetent und vertrauenswürdig.
Und schließlich lohnt es sich, die Gebührenentwicklung im Auge zu behalten und offen zu kommunizieren, sobald Anpassungen beschlossen sind. Überraschungen an der Geldbörse sind erfahrungsgemäß schlechter als frühzeitig klare Informationen.
Alle aktuellen Informationen für Ihre Gäste finden Sie auf der Website des Innenministeriums sowie in diesem Dokument der Europäischen Union.
Weiter Informationen zu den Unterschieden zwischen ETIAS und ESS finden Sie auch auf der Website des europäischen Verbraucherzentrums.
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