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EmpCo-Richtlinie
Ein Leitfaden für die Tourismus-Branche | Mai 2026

Nachhaltig kommunizieren – rechtssicher, glaubwürdig, zukunftsfähig

Hinweis: Diese Übersichtsseite sowie das umfassendere PDF-Dokument geben einen Überblick über die EmpCo-Anforderungen und deren Implikationen für die touristische Kommunikation. Es ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen zu konkreten Kommunikationsmaßnahmen ist jedenfalls juristische Expertise einzuholen.

Save the Date: Webinar „EmpCo in der touristischen Praxis“ am 9. Juli 2026

Das von der Österreich Werbung initiierte Webinar am 9. Juli von 10 Uhr bis 11:30 Uhr mit Martin Prohaska-Marchried (Taylor Wessing) fokussiert auf die Praxisumsetzung – von der Verankerung interner Guidelines bis zu Beispielen aus dem Kommunikationsalltag, die zeigen, wo EmpCo-Risiken oft unbemerkt entstehen. Der hier vorliegende Leitfaden dient als inhaltliche Vorbereitung.

Zur Anmeldung

Katrin ErbenStabstelle Digitalisierung, Innovation, Strategie und Nachhaltigkeit

Expertin für Nachhaltigkeit

Leitfaden zum Download

Das vollständige Dokument bietet einen Überblick über die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie sowie praktische Hinweise für die Kommunikationspraxis.

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Kurzfassung: Was die EmpCo praktisch für Umweltaussagen bedeutet
  • Nachhaltigkeit darf und soll weiterhin kommuniziert werden – aber präziser, belegbarer und weniger pauschal.

  • Generische Begriffe wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“, „ökologisch“, „grün“, „umweltfreundlich“ oder „umweltbewusst“ sind ohne konkrete Spezifizierung (und bei Nachfrage: ohne konkrete Nachweise) nicht mehr zulässig.

  • Umweltaussagen umfassen nicht nur Texte, sondern auch Bilder, Farben, Symbole und Naturmotive.

  • Betroffen sind alle Kommunikationskanäle: Website, Social Media, Kampagnen, Broschüren, Presseaussendungen, B2B-Kommunikation.

  • NTOs, DMOs und Destinationen stehen besonders im Blickfeld – regulatorisch wie reputativ.

EmpCo: Was Tourismusorganisationen jetzt wissen müssen

Das vollständige Dokument bietet einen Überblick über die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie sowie praktische Hinweise für die Kommunikationspraxis.

Zeitplan

Die EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) ist seit März 2024 in Kraft. Bis März 2026 mussten die Mitgliedstaaten sie in nationales Recht umsetzen. Ab 27. September 2026 dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nur mehr verwendet werden, wenn sie ausreichend konkretisiert und belegbar sind.

Für wen gilt die Richtlinie?

Entscheidend ist, wo eine Aussage wahrgenommen wird – nicht, wo sie erstellt wurde. Wer Konsument:innen in der EU anspricht, muss die jeweiligen nationalen Umsetzungen der EmpCo beachten. Das gilt auch für Organisationen außerhalb der EU.

Was gilt als Umweltaussage?

Nicht nur Texte, sondern auch Bilder, Farben, Symbole oder Nachhaltigkeitssiegel können als Umweltaussagen gewertet werden. Besonders im Tourismus können Naturmotive implizit Nachhaltigkeitsversprechen vermitteln und müssen daher sorgfältig eingesetzt werden.

Die wichtigsten Grundregeln

EmpCo-konforme Kommunikation basiert auf fünf Prinzipien:

  • Aussagen konkret und eindeutig formulieren

  • Maßnahmen und Auswirkungen nachvollziehbar beschreiben

  • Belege und anerkannte Zertifizierungen anführen

  • Pauschale Nachhaltigkeitsversprechen vermeiden

  • Zukunftsziele nur mit transparentem Umsetzungsplan kommunizieren

Typische Risikobereiche

Formulierungen wie „nachhaltiger Urlaub“, „klimafreundlich“, „im Einklang mit der Natur“ oder „eines der nachhaltigsten Länder“ gelten ohne nachvollziehbare Begründung als problematisch. Besonders kritisch sind allgemeine Imagebotschaften, Presseaussendungen und Vorwörter.

Bestehende Inhalte überprüfen

Auch ältere Inhalte auf Websites, Landingpages oder Social-Media-Kanälen können relevant sein, solange sie öffentlich abrufbar sind. Organisationen sollten bestehende Inhalte systematisch prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Verantwortung bei Partnerinhalten

Wer Inhalte von Partner veröffentlicht oder weiterverbreitet, trägt dafür Mitverantwortung. Nachhaltigkeitsclaims sollten daher geprüft und durch geeignete Nachweise abgesichert werden.

EmpCo-konforme Kommunikation etablieren

Empfohlen werden klare Zuständigkeiten, interne Guidelines, die Überprüfung bestehender Inhalte, bei Bedarf juristische Begleitung sowie verbindliche Prüfprozesse für neuen Content. Ziel ist eine rechtssichere und glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation.

Die EmpCo als Chance

Richtig umgesetzt ist die EmpCo mehr als Compliance – sie ist ein Argument. Wer tatsächlich liefert, kann das nun auch zeigen:

  • Glaubwürdigkeit: Österreich als Destination, der man Nachhaltigkeitsversprechen abnimmt – weil sie belegbar sind.

  • Wettbewerbsvorteil: Wer echte Leistungen hat und kommuniziert, sticht heraus – gegenüber jenen, die jetzt alles zurückbauen müssen.

  • Qualitätsimpuls: Der Druck, Claims zu belegen, ist auch ein Druck, tatsächlich besser zu werden – für Betriebe, Destinationen und touristische Organisationen.

  • Strategischer Vorsprung: Wer sich jetzt bereits mit der EmpCo und den neuen Werbemöglichkeiten auseinandersetzt signalisiert intern wie extern, dass Nachhaltigkeit kein Marketinginstrument, sondern eine Haltung ist.

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