Green Claims im Tourismus
Einleitung
Viele Hotels und Tourismusbetriebe betonen heutzutage ihre Bemühungen um Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Sie verkünden ehrgeizige Ziele wie „Wir streben bis 2030 Klimaneutralität an!“ oder werben mit Produkten und Angeboten, die „100% umweltfreundlich“ sind. Und das bringt eine Herausforderung mit sich: Nicht alles, was nachhaltig erscheint, ist es auch tatsächlich. Das führt uns zum Problem des sogenannten „Greenwashing“. Greenwashing bezeichnet den unzulässigen Versuch von Unternehmen, sich umweltfreundlicher darzustellen, als sie es in Wahrheit sind. Dies wirft nicht nur ethische Bedenken auf, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Greenwashing untergräbt den fairen Wettbewerb und schadet dabei dem Planeten. Denn: Sind Unternehmen unaufrichtig und täuschen ihre Kund:innen, dann ist das unlauterer Wettbewerb und kann zu Klagen sowie einstweiligen Verfügungen führen. Reputationsverluste sind die Folge. Das Ziel dieses Leitfadens ist es, den österreichischen Tourismus- und Freizeitbetrieben zu helfen, diese kostspieligen Fehler zu vermeiden.
Am 20. Juni 2025 kündigte die Europäische Kommission überraschend an, die Verhandlungen über die Green Claims Directive (GCD) auszusetzen. Obwohl die GCD ausgesetzt wurde, bleibt der EU Green Deal bestehen. Einige Mitgliedstaaten und Unternehmen setzen weiterhin auf unabhängige, zertifizierte Nachhaltigkeitsnachweise.
Die Empowering Consumers for the Green Transition Directive (EMPCO-Richtlinie) bleibt bestehen und ist rechtlich verbindlich, während die GCD derzeit politisch blockiert ist. Wer Nachhaltigkeitskommunikation betreibt, sollte nicht auf rechtliche Schlupflöcher setzen, sondern sich auf glaubwürdige Standards und Transparenz konzentrieren – denn das Risiko für Reputations- und Rechtsfolgen bleibt bestehen.

Greenwashing vermeiden
Leitfaden "Green Claims im Tourismus"
Um einen klaren und verständlichen Überblick zu geben, teilt sich dieser Leitfaden in zwei Abschnitte: Der erste Teil erklärt die Grundregeln, auf die bei der Gestaltung und Verwendung von Green Claims geachtet werden muss. Der zweite Teil gibt Orientierung anhand von konkreten Praxisbeispielen aus den folgenden Bereichen:
Destinationen
Beherbergungsbetriebe
Gastronomie
Kultur- und Freizeiteinrichtungen